Mit dem Umzug in eine andere Wohnung oder neue Stadt sind zahlreiche Aufgaben verbunden. Eine davon ist es, sich um die Nachsendung der Post von der alten an die neue Adresse zu kümmern. Hierzu bietet die Deutsche Post AG den speziellen Service des Nachsendeauftrags an und auch andere Postunternehmen halten entsprechende Serviceleistungen bereit. Alles, was Sie über die Postnachsendung wissen müssen, fasst dieser Ratgeber zusammen. Er enthält neben wichtigen Informationen auch einige praktische Tipps, damit Ihre Post im Umzugsstress nicht verloren geht.
Fakten rund um den Nachsendeantrag bei Umzügen
Mit den verschiedenen Begriffen Nachsendeantrag, Nachsendeauftrag und Nachsendeservice ist immer die gleiche Dienstleistung eines Postunternehmens gemeint, nämlich das Weiterleiten von Briefsendungen bei Umzug an die neue Anschrift. Dazu gehören jedoch nur klassische Briefsendungen, keine Werbepost, Kataloge, Päckchen und Pakete. Die neue Anschrift muss sich übrigens nicht in Deutschland befinden, denn eine Postweiterleitung ist auch ins Ausland möglich. Je nach Zielland kann hier jedoch vom regionalen Postunternehmen ein zusätzliches Entgelt erhoben werden. Wichtig ist zu beachten, dass Kunden bei einem Nachsendeantrag der Weitergabe personenbezogener Daten aktiv widersprechen müssen, wenn sie diese nicht wünschen. Andernfalls kann das Postunternehmen die neuen Adressdaten beispielsweise an andere Postdienstleister oder Absender von Briefsendungen weitergeben. Ein Widerspruch ist auch zu späterem Zeitpunkt jederzeit möglich.
Anlässe für einen Nachsendeantrag
Sinnvoll ist ein Nachsendeantrag wenn ein Umzug bevorsteht. Zwar ist es möglich, vorab Freunde, Familie, Dienstleister, Versicherungen und Behörden über die neue Anschrift zu informieren, meistens wird dabei jedoch jemand vergessen. Damit keine Post an den Absender zurückgeschickt wird, kann ein Nachsendeantrag anlässlich des Umzugs gestellt werden. Zwar ist ein Umzug der häufigste Grund für einen Nachsendeantrag, er kann jedoch auch in anderen Lebenslagen sinnvoll sein. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie sich längere Zeit nicht an Ihrem Wohnort aufhalten, weil Sie beispielsweise beruflich für mehrere Monate in einer anderen Stadt Ihren Lebensmittelpunkt haben. Auch im Falle des Todes eines nahen Angehörigen kann ein Nachsendeantrag dafür sorgen, dass wichtige Post direkt bei den Hinterbliebenen ankommt. Das gilt auch bei einem Umzug in ein Pflegeheim oder Auslandssemester bei Studenten.
Hier kann ein Nachsendeantrag aufgegeben werden
Der einfachste und schnellste Weg für einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post AG ist online über deren Website. Hier kann der Antrag vollständig online ausgefüllt und umgehend abgeschickt werden. Wer das nicht über das Internet erledigen möchte, der erhält den Antrag auch in jeder Postfiliale und teilweise in Partnershops der Deutschen Post AG. Er wird dann in Papierform per Hand ausgefüllt und an eine angegebene Adresse gesendet. Bei dieser Form des Antrags verzögert sich jedoch die Bearbeitungszeit um einige Tage.
Dauer des Nachsendeantrags: Was ist möglich und sinnvoll?
Derzeit haben Kunden die Wahl zwischen einer Laufzeit von sechs und zwölf Monaten. Da manche Post wie beispielsweise Vertragsinformationen von Versicherungen oder Mitgliedspost von Vereinen nur einmal pro Jahr versandt wird, empfiehlt sich bei der Wahl die längere Laufzeit über ein komplettes Jahr. Wichtig zu beachten ist, dass die Deutsche Post AG einen Arbeitsaufwand von mindestens fünf Werktagen zur Bearbeitung des Antrags benötigt. Daher sollte er spätestens eine Woche vor dem eigentlichen Umzug gestellt werden, um eine Lücke bei der Postzustellung zu vermeiden. Auf die Frage, ob ein Nachsendeantrag verlängert werden kann, gibt es eine klare Antwort: Ja. Hierzu fallen dann allerdings erneut Kosten an. Sie sind identisch mit denen für den Erstantrag, sofern die gleiche Laufzeit gewählt wird.
Die Kosten für einen Nachsendeantrag
Für den Nachsendeservice fallen in jedem Fall Kosten an. Ihre Höhe hängt von der Wahl des Postunternehmens, der Laufzeit und Art der Antragstellung ab. Privatpersonen müssen beispielsweise für einen Nachsendeservice über sechs Monate 28,90 Euro bezahlen, wenn der Antrag online gestellt wird. Bei Antragstellung in einer Poststation betragen die Kosten 31,90 Euro. Für ein ganzes Jahr Nachsendeservice berechnet die Deutsche Post AG derzeit 37,90 Euro bei Onlineantrag. Für Geschäftskunden gelten andere Preise. Wird der Nachsendeservice mit dem Zusatz Eilauftrag gebucht, berechnet das Unternehmen einen Aufschlag von zehn Euro unabhängig von der Art der Antragstellung. Ein Eilauftrag hat den Vorteil, dass die Post schneller bearbeitet und weitergeleitet wird.
Nachsendung: diese Post wird an die neue Adresse geschickt
Der Nachsendeservice von Postunternehmen umfasst alle klassischen Briefsendungen. Damit sind nicht nur Standardbriefe, sondern auch Maxibriefe und Postkarten gemeint. Büchersendungen werden ebenfalls im Rahmen des Nachsendeantrags an die neue Adresse weitergeleitet. Das gilt außerdem auch für Briefsendungen mit so genannten Zusatzleistungen. Damit sind einerseits Einschreiben und andererseits Nachnahmesendungen gemeint. Werbepost als allgemeine Wurfsendung, Kataloge, Prospekte und Zeitungen gehören hingegen nicht zum Nachsendeservice. Im normalen Nachsendeantrag ohne Erweiterungen sind Weiterleitungen von Päckchen und Paketen ebenfalls nicht enthalten. Zusätzlich zum klassischen Nachsendeservice kann auch die Weiterleitung von Päckchen und Paketen beantragt werden. Dadurch erhöht sich der Preis für den Nachsendeservice nicht. Allerdings wird für jedes weitergeleitete Paket oder Päckchen jeweils ein Portoaufpreis in Höhe von 6,99 Euro berechnet. Das kann sich schnell summieren, wenn beispielsweise bei großen Onlinehändlern bestellt und die Adresse nach dem Umzug nicht geändert wird.
Sonderfall: Postnachsendung bei zwei Umzügen innerhalb kurzer Zeit
Geplant oder ungeplant kann es dazu kommen, dass Sie innerhalb des Nachsendezeitraums den Wohnort erneut wechseln. In solchen Fällen ist es sinnvoll, einen weiteren Nachsendeantrag zu stellen, damit die Post von der ersten und zweiten Anschrift an die dritte Anschrift weitergeleitet wird. Sie haben auch die Möglichkeit, den bestehenden Nachsendeantrag vorzeitig zu kündigen. Anteilige Kosten werden dabei jedoch nicht erstattet und die Postweiterleitung endet in diesem Fall umgehend. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrags ist über den Kundenservice des Postunternehmens möglich. Hierzu sollten Sie die Auftragsnummer zur Hand haben. Sie befindet sich auf der Auftragsbestätigung.