Umzug: Halteverbot beantragen

Umzug: Halteverbot beantragen - Tipps und Tricks zur Halteverbotszone für Umzüge!

Von einem Umzug wünscht man sich vor allem eines – nämlich dass er reibungslos vonstattengeht. Gerade bei diesem Ziel kann das Halteverbot eine große Stützte sein. Die Halteverbotszone belegt die übrigen Verkehrsteilnehmer während des Umzugstages mit einem Halte- beziehungsweise Parkverbot.

Doch wer erteilt die Genehmigung und wo bekommen Sie die Schilder her? Nachfolgend erhalten Sie nützliche Praxistipps rund um das mobile Halterverbot.

 Umzug: Halteverbot beantragen - Tipps und Tricks zur Halteverbotszone für Umzüge!

Das Halteverbot beantragen

Das Beantragen einer Halteverbotszone ist bürokratisch recht unkompliziert. Trotzdem gibt es einen standardisierten Ablauf, der vom Antragsteller beachtet werden muss.

Zuständig ist – je nach Region – das Landratsamt, die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das Ordnungsamt.

Meistens finden Sie auf der jeweiligen Website ein entsprechendes Antragsformular. Diese laden Sie einfach herunter, um es anschließend mit den folgenden Informationen auszufüllen:

  • Der volle Name
  • Telefonnummer des Antragsstellers
  • Adresse, an dem die Halteverbotszone errichtet wird
  • Grund für das beantragte Halteverbot
  • Das gewünschte Zeitfenster
  • Länge des benötigten Halteverbots
  • Amtliches Kennzeichen des Umzugsfahrzeugs und Angabe des zulässigen Gesamtgewichts

Mit diesem Vordruck ausgestattet, reichen Sie nun ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) ein.

Da die bürokratischen Mühlen langsam mahlen, sollten Sie darauf achten, den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstag zu stellen. Denn so haben alle involvierten Stellen ausreichend Zeit für ihre nächsten Handlungen.

Nach einer mehrtägigen Bearbeitungszeit teilt Ihnen die Behörde ihre Entscheidung – und bei einer Genehmigung – die Höhe der jeweiligen Gebühren mit.

Arten der verschiedenen Halteverbotsschilder

Wer sich das erste Mal mit Halteverbotsschildern befasst, wird schnell feststellen, dass es verschiedene Modelle gibt. Es ist wichtig, sich vorab Gedanken für das passende Schild zu machen, damit der Umzug geschmeidig vonstattengehen kann.

Das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286 – ein roter Querstrich auf blauem Untergrund) ist für Umzüge gebräuchlich. Das Halten bleibt anderen Verkehrsteilnehmern temporär gestattet. Das bedeutet, dass andere Personen die Parkfläche kurzzeitig, beispielsweise zum Ein- und Ausladen, nutzen können – das die Flächen aber nach kurzer Zeit für die Umzugs-LKWs frei sind.

Um eine Blockade durch fremde Personen zu vermeiden, wird bei Umzügen teilweise auch das absolute Halteverbot genutzt. In einem Bereich mit dieser Kennzeichnung dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge nicht willentlich zum Stehen bringen. Das absolute Halteverbot (Zeichen 283) ist an zwei gekreuzten Strichen zu erkennen.

Neben dem eingeschränkten und dem absoluten Halteverbot gibt es ein weiteres Unterscheidungskriterium. Das einfache und das doppelseitige Halteverbot gibt Auskunft darüber, welche Straßenseite von dem Verbot betroffen ist. Ein doppelseitiges Halteverbot kann bei engen Zufahrtsstraßen sinnvoll sein.

Wo kommen die Schilder her?

Der Antrag und die Schildmiete splitten sich auf unterschiedliche Ämter beziehungsweise Unternehmen auf. Grundsätzlich gilt: Die Städte oder Gemeinden, die die Genehmigungen für die Halteverbotszone erteilen, händigen keine Schilder aus. Um die Schilder zu bekommen, müssen Sie also einen separaten Leihanbieter kontaktieren.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, um sich Halteverbotsschilder auszuleihen. Die meisten Unternehmen bieten einen Komplett-Service bestehend aus dem Antrag, dem Leihobjekt, der Lieferung und dem ordnungsgemäßen Aufstellen der Schilder an. Bei der Einrichtung einer Halteverbotszone muss nämlich darauf geachtet werden, dass sowohl das Schild als auch die Montage den Vorgaben der StVO entspricht.

Da die Unternehmen meistens nur in einem limitieren Umkreis arbeiten, sollten Sie sich vorher über regionale Angebote informieren. Bauhöfe, Umzugsunternehmen und Baustellenabsicherungsbetriebe zählen zu den gängigsten Leihunternehmen.

Kostenaufschlüsselung und Beispiele

Die Gesamtkosten für eine Halteverbotszone setzen sich aus den Gebühren für den Antrag und der Schildmiete zusammen. Die Antragsgebühren werden regional verhängt, was bedeutet, dass es bei den zuständigen Ämtern zu Preisunterschieden kommen kann. Grundsätzlich ist – in Abhängigkeit zur Dauer und zur beantragten Fläche – aber von einer Preisspanne zwischen zehn und 200 Euro auszugehen.

Auch bei der Schildmiete geht es variabel zu. Während einige Anbieter eine Tagesmiete von 60 Euro nehmen, setzten andere ihre Preise in dreistelligen Bereichen an. Hinzu kommt meist noch eine Schild-Kaution, die bei absprachegemäßer Rückgabe jedoch zurückerstattet wird.

Bei diesen Preisen kann es sich sogar lohnen, die Aufgabe an ein Umzugsunternehmen abzutreten, weil der Service dort gar nicht so viel teuer ist. Die Rundum-Sorglos-Pakete der Umzugsprofis spielen sich meist in einem Rahmen zwischen 85 und 200 Euro ab.

Für Personen, die häufig umziehen, ist der Kauf eine weitere Option. Zwei rechtskonforme Halteverbotsschilder mit Standhalterung können Sie online ab 320 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand erstehen.

Spartipp: Einige Feuerwehren, Bauunternehmer oder Entsorgungsbetriebe haben eigene Halteverbotsschilder, die sie bei freundlicher Nachfrage zu einem guten Preis verleihen.

Hinweise zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone

Nachdem der Antrag auf Erteilung einer Halteverbotszone genehmigt worden ist, bekommen Sie postalisch eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung und ein Aufstellprotokoll zugesandt. Sie dürfen die Schilder erst aufstellen, wenn das behördliche Schreiben bei Ihnen eingegangen ist.

Dem Aufstellprotokoll können Sie genau entnehmen, wann die Halteverbotszone eingerichtet werden muss. Im Regelfall werden die Schilder zwei bis vier Tage vor dem Umzug aufgestellt. Das hat den Zweck, dass die Anwohner rechtzeitig von dem Vorhaben erfahren und nach einem alternativen Parkplatz für ihre Fahrzeuge suchen können.

Wichtig ist auch, dass die Halteverbotsschilder im Vorbeifahren gut zu erkennen sind.

Darüber hinaus muss die Kennzeichnung der Halteverbotszone die folgenden Formalien erfüllen:

  1. Es müssen zwei Schilder vorhanden sein.
  2. Der zur Straße zeigende Pfeil kennzeichnet den Beginn der Halteverbotszone und der von der Straße wegzeigende Pfeil deutet das Ende an.
  3. Auf der Frontseite des Schildes stehen die Nutzungszeiten und der Umzugstag.
  4. Auf der Rückseite geben Sie Ihre Telefonnummer und Ihre Anschrift an.

Der genaue Aufstellungsort hängt von der Länge der genehmigten Halteverbotszone ab. Bei der Längenberechnung gilt: Mehr ist mehr! Schließlich findet im Halteverbot auch das Entladen sperriger Möbelstücke statt.

Richtwerte: Für einen 3,5-Tonner (Singleumzug) wird eine Haltefläche von etwa 4,5 Metern gebraucht. Demgegenüber benötigt ein 7,5-Tonner (Familienumzug) beinahe doppelt so viel.

Leider kann nicht augeschlossen werden, dass sich die Anlieger über das Halteverbot beschweren, da die Sperrzone für sie nicht besonders komfortabel ist. Ein sogenanntes Aufstellungsprotokoll kann dabei helfen, dass es nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Halten Sie schriftlich fest:

  • wer die Halteverbotszone wann und wo errichtet hat,
  • ob es Zeugen dafür gibt und
  • was für Schilder genutzt worden sind.

Notieren Sie in dem Protokoll auch die Kennzeichen der Fahrzeuge, die das Halteverbot ignorieren. Widerrechtlich geparkte Autos werden auf Ihren Wunsch hin abgeschleppt.

Decken Sie die Schilder inklusive der Zusatzzeichen mit einer Tüte ab, wenn Sie mit dem Umzug fertig sind.

Alternativen zum offiziellen Halteverbot

Wer eine Halteverbotszone errichtet, muss sich darum kümmern, dass sie dem geltendem Gesetzestext entspricht. Selbsterrichtete Blockaden (Beispiel: Mülltonnen, Kisten, Flatterband) verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung und das Straßengesetz. Selbstgemachte Absperrungen sind also nicht erlaubt.

Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass sich verärgerte Nachbarn bei den Aufsichtsbehörden beschweren. In einem Schadensfall muss der Errichter außerdem die Haftung übernehmen.

Eine rechtskonforme Alternative zur Halteverbotszone gibt es demnach nicht. Allerdings ist Ihnen die Entscheidung, ob Sie mit oder ohne Halteverbotszone umziehen wollen, freigestellt.

Womöglich ziehen Sie in ein Wohnviertel, in dem ohnehin ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Vielleicht sind Ihre Nachbarn auch bereit, ihre Autos während des Umzugs umzustellen. Wenn Sie eine eigene Einfahrt haben, über die Sie bequem ein- und ausladen können, ist eine Halteverbotszone ebenfalls nicht erforderlich. Und schließlich bleibt Ihnen auch noch die Möglichkeit, auf Ihr Glück – also einen freien Parkplatz am Zielort – zu vertrauen.

2 Antworten auf „Umzug: Halteverbot beantragen“

  1. Leider ist Ihre Erklärung mit den Z286 und Z283 nicht korrekt.
    Z286 (eingeschränktes Halteverbot) bedeutet zum Be- und Entladen.
    Z283 (absolutes Halteverbot) bedeutet, dass hier nicht mal halten dürfen.
    Daher wird bei Umzügen generell ein Z286 StVO aufgestellt, außer wenn vor Ort eine Parkraumbewirtschaftung herrscht, dann kommen die Z283 mit dem Zusatz „Be- und Entladen frei“ zum Einsatz.

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